Sporthallen ab 2.6.2020 wieder geöffnet - Nutzung nur mit genehmigtem Hygienekonzept

von Thomas Martin

Bekanntmachung der Stadt vom 4.6.2020:
Der Sportbetrieb in den städtischen Hallen ist ab dem 2. Juni 2020 unter Einhaltung der Verordnung des Kulusministeriums und des Sozialministeriums zu Corona wieder erlaubt. 

Wichtig: Jede Abteilung/Sportgruppe muss ein Hygienekonzept erarbeiten und beim Vorstand und der Stadt Langenau vorlegen. Ohne Freigabe von Vorstand und Stadt Langenau darf keine Nutzung der Sportstätten erfolgen.

 

Bekanntmachung der Stadt vom 31.3.2020:
Die Stadt Langenau hat beschlossen, gemäß der derzeit gültigen Corona-Verordnung eigene Veranstaltungen bis einschließlich 15. Juni 2020 abzusagen. Die städtischen Sport- und Mehrzweckhallen bleiben ebenfalls über den 19. April 2020 hinaus geschlossen. 

Auszug aus der Verordnung der  Landesregierung von Baden-Württemberg vom 28. März 2020:
„Außerdem sind bis auf weiteres Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich untersagt.“

Allerdings hat sich das Land Baden-Württemberg noch eine Option offengehalten, dass nachträglich noch anderslautende Bestimmungen – also eine Verkürzung oder Verlängerung der Einschränkungen - erlassen werden können.

 

 

Bekanntmachung der Stadt vom 17.3.2020:
Komplette Schließung der städtischen Sporthallen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Es finden somit kein Übungs- und Spielbetrieb und keine Veranstaltungen statt. Wir fordern im Interesse der Allgemeinheit alle Vereine und Nutzer auf, sich unbedingt an diese Anordnung zu halten. Bei Nichteinhaltung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit

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